URK 442/7972 Zwei Abschriften des 19. Jahrhunderts auf Papier von URK 22/851: \ Kaiser Sigmund erteilt Schultheiss, Rat und Bürgern von Luzern, in Anerkennung für ihre treuen dem Reich geleisteten Dienste folgende Gnaden: \ 1. er erneuert die ihnen früher verliehene Freiheit, die geistlichen und w

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 442/7972
Titel:Zwei Abschriften des 19. Jahrhunderts auf Papier von URK 22/851:
Kaiser Sigmund erteilt Schultheiss, Rat und Bürgern von Luzern, in Anerkennung für ihre treuen dem Reich geleisteten Dienste folgende Gnaden:
1. er erneuert die ihnen früher verliehene Freiheit, die geistlichen und weltlichen Lehen in ihren Gerichten und Ämtern, die früher Lehen der Herrschaft Österreich gewesen sind, bis auf Widerruf zu verleihen;
2. er schafft die früher in Luzern übliche Gewohnheit ab, die Häuser hingerichteter Bürger niederzureissen und befiehlt, dass diese Gewohnheit an den zwei Schwörtagen nicht mehr beschworen werden dürfe; er erlaubt dagegen, den Nachlass von hingerichteten Bürgern einzuziehen;
3. er gestattet ihnen, die Todesart eines hinzurichtenden Übeltäters zu mildern und umzuwandeln;
4. er erlaubt ihnen, in ihren Ämtern die Gerichte, so oft sie es nötig finden, mit rechtlichen Männern zu besetzen und die Übeltäter aus den Ämtern in der Stadt zur Rechenschaft zu ziehen;
5. er bewilligt ihnen, das Umgeld, Bussen und andere Abgaben zu nehmen und aufzuheben nach Gefallen, doch sollen sie es zu der Stadt gemeinem Nutzen verwenden.
Entstehungszeitraum:22.12.1433
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Physische Beschaffenheit:gut
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1463
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1286953
 
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