URK 406/7475 Schultheiss und Rat von Luzern verbieten allen fremden Schuhmachern, in der Stadt Luzern, an der Emmenbrücke oder in den Ämtern Schuhe zu verkaufen., 1559.10.09 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 406/7475
Titel:Schultheiss und Rat von Luzern verbieten allen fremden Schuhmachern, in der Stadt Luzern, an der Emmenbrücke oder in den Ämtern Schuhe zu verkaufen.
Entstehungszeitraum:09.10.1559
Entstehungszeitraum, Anm.:1559 uff montag vor Galli.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:verschmutzt
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1589
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1286585
 
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