URK 16/746 Geleitsbrief des Königs Sigmund, dass die Eidgenossen der Orte Zürich, Luzern, Bern, Solothurn, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus und ihre Kaufleute im ganzen Reich frei handeln und wandeln können. \ Befehl an Markgraf Bernhard von Baden, Graf Hans von Lupfen, Frischhans von Bod

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 16/746
Titel:Geleitsbrief des Königs Sigmund, dass die Eidgenossen der Orte Zürich, Luzern, Bern, Solothurn, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus und ihre Kaufleute im ganzen Reich frei handeln und wandeln können.
Befehl an Markgraf Bernhard von Baden, Graf Hans von Lupfen, Frischhans von Bodmann und alle Reichstädte, diesen Geleitbrief zu achten.
Gleichlautende Kopie der von Michael de Priest, Chorherr von Prag, ausgefertigten Urkunde.
Entstehungszeitraum:30.08.1418
Entstehungszeitraum, Anm.:Weingarten, 1418 des nechsten czinstags vor sand Egidii tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Flecken; Risse; Verfärbungen

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Eidgenössische Abschiede I, 202.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1448
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1206517
 
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