URK 19/834 König Rudolf weist alle seine und seiner Söhne Richter oder Amtleute an, die Ordnungen, welche die Bürger von Luzern sich gegeben haben oder noch geben, zu schützen und selbst streng zu beobachten., 1281.11.01 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 19/834
Titel:König Rudolf weist alle seine und seiner Söhne Richter oder Amtleute an, die Ordnungen, welche die Bürger von Luzern sich gegeben haben oder noch geben, zu schützen und selbst streng zu beobachten.
Entstehungszeitraum:01.11.1281
Entstehungszeitraum, Anm.:Ehnheim, 1281 Kal. Novembris.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch
Physische Beschaffenheit:gut

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:COD 1080, fol. 185.
Veröffentlichungen:Quellenwerk I/1, Nr. 1355.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1311
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1206344
 
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