AKT 410A/915 Strassennetz, keine Erweiterung im Kanton Luzern. Zwei Motorfahrzeuge mit gleicher Nummer sind in Luzern nicht zulässig, Anfrage Ernst Schori, Wolhusen. Fahrlehrer, Prüfung und Bewilligung erforderlich. Rigorose Prüfungsvorschriften, Beschwerde des Motorlastwagenverbandes. Verkehrsreg

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:AKT 410A/915
Titel:Strassennetz, keine Erweiterung im Kanton Luzern. Zwei Motorfahrzeuge mit gleicher Nummer sind in Luzern nicht zulässig, Anfrage Ernst Schori, Wolhusen. Fahrlehrer, Prüfung und Bewilligung erforderlich. Rigorose Prüfungsvorschriften, Beschwerde des Motorlastwagenverbandes. Verkehrsregelung während dem Defilé in Ettiswil, Verfügung des Militär- und Polizeidepartementes.
Entstehungszeitraum:1935
Darin:Schweizer Strassenübersicht vom 12.12.1935
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1965
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1195218
 
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