URK 378/6905 Ratsbeschluss, dass bei Verschreibung über liegendes und fahrendes Gut der Gerichtsschreiber des Ortes als Zeuge unterschreiben und den Akt in sein Protokoll eintragen muss., 1773.11.19 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:URK 378/6905
Titel:Ratsbeschluss, dass bei Verschreibung über liegendes und fahrendes Gut der Gerichtsschreiber des Ortes als Zeuge unterschreiben und den Akt in sein Protokoll eintragen muss.
Entstehungszeitraum:19.11.1773
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1803
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1183794
 
Startseite|Anmelden|de en fr it
Archivkatalog Staatsarchiv Luzern