AKT 19G/243 Ablösung der Gülten, deren Zins ausser Landes zu zahlen ist, und Ablehnung einer Einsprache aufgrund des Burgrechtsvertrags, welcher nur für die Häuser Hohenrain und Reiden, nicht aber für den ganzen Orden gilt, 1730 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:AKT 19G/243
Titel:Ablösung der Gülten, deren Zins ausser Landes zu zahlen ist, und Ablehnung einer Einsprache aufgrund des Burgrechtsvertrags, welcher nur für die Häuser Hohenrain und Reiden, nicht aber für den ganzen Orden gilt
Entstehungszeitraum:1730
Darin:Bestimmung zur Niederlassung geistlicher Ausbürger in Luzern 1730
Konkordanz:AKT A1 F9 Schachtel 1097
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1760
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1178468
 
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