URK 706/14377 Beilegung eines Streits zwischen der Kirchgemeinde zu Reiden, dem Pfarrer daselbst und dem Ritterhaus Reiden betreffend das Stock-, Opfer- und Seelgerätengeld und dem Muszehnten. Das Stock- und Opfergeld soll zum Unterhalt der Altäre in der unteren Kirche zu Reiden verwendet werden,

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 706/14377
Titel:Beilegung eines Streits zwischen der Kirchgemeinde zu Reiden, dem Pfarrer daselbst und dem Ritterhaus Reiden betreffend das Stock-, Opfer- und Seelgerätengeld und dem Muszehnten. Das Stock- und Opfergeld soll zum Unterhalt der Altäre in der unteren Kirche zu Reiden verwendet werden, dagegen soll es dem Rittrehaus unbenommen sein, einen Opferstock im Chor der Kirchen auszustellen, dessen Ertrag dem Ritterhaus zufällt.
Für ein Begräbnis eines Menschen, der Zug und Pflug besitzt, soll dem Pfarrer 1 Gulden, ohne Zug und Pflug ein halber Gulden, und für das Begräbnis der Armen nichts bezahlt werden. Vom Muszehnten sollen fürhin die Pfarrgenossen befreit sein. Bezüglich des Erlöses vom Kreuzgang deren zu Richental soll es bei den Bestimmungen des Jahrzeitbuches hierüber sein Bewenden haben.
Entstehungszeitraum:12.12.1619
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Niklaus von Hertenstein, Landvogt.
Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1649
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1122208
 
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