URK 702/14301 Schultheiss und Rat der Stadt Luzern heben auf Begehren des Komturs von Hohenrain das so genannte "Fassnacht Cullazzen" und "Fasnacht Küchli holen" von des Twinggenossen Seite auf, lässt hingegen den letzteren die Abgabe der Fasnachtshühner nach. 2. Exemplar., 1581.01.04 (Archiveinhe

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 702/14301
Titel:Schultheiss und Rat der Stadt Luzern heben auf Begehren des Komturs von Hohenrain das so genannte "Fassnacht Cullazzen" und "Fasnacht Küchli holen" von des Twinggenossen Seite auf, lässt hingegen den letzteren die Abgabe der Fasnachtshühner nach. 2. Exemplar.
Entstehungszeitraum:04.01.1581
Entstehungszeitraum, Anm.:1581 uff mittwuchen vor der hl. dry künigen tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Schultheiss und Rat der Stadt Luzern.

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1611
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1122091
 
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