URK 693/14037 Schultheiss und Rat von Luzern verordnen, dass ein künftiger Komtur die von Johann von Cambiano namens des Joseph von Cambiano, Komtur zu Hohenrain und Reiden, abbezahlten Schulden ab den Kommenden an die Erben des Joseph von Cambiano zurückzuvergüten haben., 1565.06.25 (Archiveinhei

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 693/14037
Titel:Schultheiss und Rat von Luzern verordnen, dass ein künftiger Komtur die von Johann von Cambiano namens des Joseph von Cambiano, Komtur zu Hohenrain und Reiden, abbezahlten Schulden ab den Kommenden an die Erben des Joseph von Cambiano zurückzuvergüten haben.
Entstehungszeitraum:25.06.1565
Entstehungszeitraum, Anm.:Ausgestellt in Luzern.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1595
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1121749
 
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