URK 673/13549 Edelknecht Ifo von Bolligen, Schultheiss von Burgdorf, erkennt am offenen Gericht auf eine Klage des Klosters St. Urban, dass das durch Jaggi Grunger von Lotzwil und seiner Ehefrau, einer Eigenen des Klosters St. Urban, errichtete Gemächt kraftlos sei, falls Gerunger nicht beweisen k

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 673/13549
Titel:Edelknecht Ifo von Bolligen, Schultheiss von Burgdorf, erkennt am offenen Gericht auf eine Klage des Klosters St. Urban, dass das durch Jaggi Grunger von Lotzwil und seiner Ehefrau, einer Eigenen des Klosters St. Urban, errichtete Gemächt kraftlos sei, falls Gerunger nicht beweisen kann, dass er solches mit Zustimmung des Herrn Abts errichtet habe.
Zeugen: Edelknecht Hermann von Buchse. Hans Kesteller, Hans Lütenwil, Willi Eggli, Heini Erb, Eberli Tifli, Hans Schwab und Hans Roder, alles Bürger und des Rats zu Burgdorf.
Entstehungszeitraum:09.03.1444
Entstehungszeitraum, Anm.:Burgdorf, 1444 mentag vor St. Gregorius tag des hl. lerers.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Edelknecht Ifo von Bolligen.

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1474
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1121005
 
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