URK 673/13529 Äbtissin Geppa und der Konvent von Fraubrunnen bewilligen die Verehelichung einer ihrer Leibeigenen mit einem Eigenen des Klosters St. Urban. Dagegen sollen die allfälligen Kinder zwischen beiden Klöstern geteilt werden., 1293.01.31 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 673/13529
Titel:Äbtissin Geppa und der Konvent von Fraubrunnen bewilligen die Verehelichung einer ihrer Leibeigenen mit einem Eigenen des Klosters St. Urban. Dagegen sollen die allfälligen Kinder zwischen beiden Klöstern geteilt werden.
Entstehungszeitraum:31.01.1293
Entstehungszeitraum, Anm.:Fraubrunnen, 1293 II. kal. febr. ind. VI.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Äbtissin Geppa von Fraubrunnen.

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:QW I/2, Nr. 36.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1323
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1120973
 
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