URK 661/13261 Schultheiss und Rat der Stadt Solothurn bewilligen dem Abt Edmund von St. Urban die drei Vidimus-Bücher über die Rechte des Klosters durch ihren Stadtschreiber Franz Hafner collationieren und legalisieren zu lassen., 1650.03.02 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 661/13261
Titel:Schultheiss und Rat der Stadt Solothurn bewilligen dem Abt Edmund von St. Urban die drei Vidimus-Bücher über die Rechte des Klosters durch ihren Stadtschreiber Franz Hafner collationieren und legalisieren zu lassen.
Entstehungszeitraum:02.03.1650
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Stadt Solothurn.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1680
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1120499
 
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