URK 648/12969 Schultheiss und Rat von Luzern bestimmen im Streit um den Lahnbach zu Roggliswil und das Recht darin zu Fischen zwischen dem Kloster St. Urban und dem Schlossvogt zu Wikon, die Grenzen der Twinge St. Urban und Roggliswil und die Grenzen der beidseitigen Fischenzen im Lahnbach. Sie er

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 648/12969
Titel:Schultheiss und Rat von Luzern bestimmen im Streit um den Lahnbach zu Roggliswil und das Recht darin zu Fischen zwischen dem Kloster St. Urban und dem Schlossvogt zu Wikon, die Grenzen der Twinge St. Urban und Roggliswil und die Grenzen der beidseitigen Fischenzen im Lahnbach. Sie erkennen auch, dass der Hof Eichholz im St. Urbaner Twing bleiben und den Twinghafer und die Hühner von diesem Hof dem Koster bleiben soll; und dass bei Ehrschatzanforderungen der Herrschaften Wikon und St. Urban alles beim Alten bleiben solle.
Entstehungszeitraum:13.08.1745
Entstehungszeitraum, Anm.:Ausgestellt in Luzernn.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Stadt Luzern.

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1775
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1119889
 
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