URK 647/12954 Balthasar Büechler, Weibel zu Pfaffnau, namens des Landvogts am offenen Gericht, und das Gericht von Pfaffnau erkennen, dass Bartlome Root im Eiholz kein Recht auf das Wasser habe, welches aus den Hunkeler Gütern durch sein Weid fliesst, sondern dass dieses dem Kloster St. Urban gehö

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 647/12954
Titel:Balthasar Büechler, Weibel zu Pfaffnau, namens des Landvogts am offenen Gericht, und das Gericht von Pfaffnau erkennen, dass Bartlome Root im Eiholz kein Recht auf das Wasser habe, welches aus den Hunkeler Gütern durch sein Weid fliesst, sondern dass dieses dem Kloster St. Urban gehöre, dass ferner Bartli Root den Lauf des Wildwassers aus dem Loowald durch die Allmend in ein Bächlein nicht hindern dürfe und dass er den durch das Kloster ob am Weiher gemachten Abrecht unverändert bleiben lassen solle.
Entstehungszeitraum:24.11.1640
Entstehungszeitraum, Anm.:Ausgestellt in Pfaffnau.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Jost Pfyffer, Landvogt zu Willisau.
Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1670
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1119865
 
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