URK 646/12915 Schultheiss und Räte zu Bern in Bestätigung des früheren Spruchs zwischen dem Kloster St. Urban und denen von Wynau betreffend der Wälder und der Schweinemast erkennen, das Kloster soll die Wälder, bei denen die Hälfte des Übernutzens denen von Wynau zustehe, nicht mit Lohnschweinen

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 646/12915
Titel:Schultheiss und Räte zu Bern in Bestätigung des früheren Spruchs zwischen dem Kloster St. Urban und denen von Wynau betreffend der Wälder und der Schweinemast erkennen, das Kloster soll die Wälder, bei denen die Hälfte des Übernutzens denen von Wynau zustehe, nicht mit Lohnschweinen überladen. Dagegen sollen die Wynauer die dem Kloster schuldigen 10 Schilling ab einer Matte und 15 Schilling ab einem Acker entrichten.
Entstehungszeitraum:27.02.1514
Entstehungszeitraum, Anm.:Ausgestellt in Bern (?). mentag nach esto mihi.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Originale (Existenz, Aufbewahrungsort):URK 646/12914
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1544
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1119813
 
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