URK 645/12903 Ritter Johann von Aarwangen bestätigt, dass weder er noch seine Leute jemals Rechte an der Matte "Gurtina" gehabt hätten, sondern dass diese dem Kloster St. Urban gehöre und dass das Heu, das er darab bezogen habe, ihm vom Kloster nur als Lohn und nicht als Recht überlassen wurde., 1

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 645/12903
Titel:Ritter Johann von Aarwangen bestätigt, dass weder er noch seine Leute jemals Rechte an der Matte "Gurtina" gehabt hätten, sondern dass diese dem Kloster St. Urban gehöre und dass das Heu, das er darab bezogen habe, ihm vom Kloster nur als Lohn und nicht als Recht überlassen wurde.
Entstehungszeitraum:01.12.1341
Entstehungszeitraum, Anm.:Aarwangen, 1341 morgendes nach sant Andres tage.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Ritter Johann von Aarwangen.

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Berner Vidimus pag. 356.
Verwandtes Material:Vidimus: URK 646/12907.
Veröffentlichungen:Quellenwerk I/3, Nr. 381.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1371
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1119789
 
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