URK 641/12782 Hans Cristan, Ammann, und das Gericht von Langenthal erkennen auf die Klage des Klosters Sankt Urban, dass Hans Grüter von Roggwil ohne Bewilligung Äcker als Matten einschlage, dass die Stücke, die bereits vor 100 Jahren eingeschlagen wurden, so bleiben sollen; werden aber das Kloste

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 641/12782
Titel:Hans Cristan, Ammann, und das Gericht von Langenthal erkennen auf die Klage des Klosters Sankt Urban, dass Hans Grüter von Roggwil ohne Bewilligung Äcker als Matten einschlage, dass die Stücke, die bereits vor 100 Jahren eingeschlagen wurden, so bleiben sollen; werden aber das Kloster und die Gemeinde Roggwil einmal um solche Stücke beeinträchtigt, sollen sie zusammenstehen und diese mit Recht auswerfen. Grüter darf seinen Einschlag behalten und soll dem Kloster den Zehnten entrichten.
Schultheiss und Rat von Bern erkennen, dass Hans Grüter den Acker, den er eingeschlagen hat, wieder öffnen soll.
Entstehungszeitraum:07.04.1516 - 04.06.1516
Entstehungszeitraum, Anm.:Langenthal
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Matheus Ensinger, Vogt von Wangen.
Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Weissbuch fol. 127v-128.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1546
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1119613
 
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