Angaben zur Identifikation |
Signatur: | URK 641/12782 |
Titel: | Hans Cristan, Ammann, und das Gericht von Langenthal erkennen auf die Klage des Klosters Sankt Urban, dass Hans Grüter von Roggwil ohne Bewilligung Äcker als Matten einschlage, dass die Stücke, die bereits vor 100 Jahren eingeschlagen wurden, so bleiben sollen; werden aber das Kloster und die Gemeinde Roggwil einmal um solche Stücke beeinträchtigt, sollen sie zusammenstehen und diese mit Recht auswerfen. Grüter darf seinen Einschlag behalten und soll dem Kloster den Zehnten entrichten. Schultheiss und Rat von Bern erkennen, dass Hans Grüter den Acker, den er eingeschlagen hat, wieder öffnen soll. |
Entstehungszeitraum: | 07.04.1516 - 04.06.1516 |
Entstehungszeitraum, Anm.: | Langenthal |
Archivalienart: | Urkunde |
Stufe: | Archiveinheit |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Siegler: | Matheus Ensinger, Vogt von Wangen. |
Trägermaterial: | Papier |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache / Schrift: | Deutsch |
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Angaben zu verwandtem Material |
Kopien bzw. Reproduktionen: | Weissbuch fol. 127v-128. |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1546 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1119613 |
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