URK 641/12777 Schultheiss und Rat von Bern erkennen, dass Jost Trüssel, Besitzer des Hofes Walliswil, der Güter an einen von Roggwil vertauscht und dafür Geld erhalten hatte, diese zurückzahlen und den Hof wieder auslösen soll. Ebenfalls soll er das, was sein Vater einem von Roggwil ohne Wissen de

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 641/12777
Titel:Schultheiss und Rat von Bern erkennen, dass Jost Trüssel, Besitzer des Hofes Walliswil, der Güter an einen von Roggwil vertauscht und dafür Geld erhalten hatte, diese zurückzahlen und den Hof wieder auslösen soll. Ebenfalls soll er das, was sein Vater einem von Roggwil ohne Wissen des Klosters Sankt Urban aus der Allmend verkauft hatte, wieder zurücknehmen und inkünftig nicht befugt sein, etwas zu verkaufen, zu versetzen oder zu verändern.
Entstehungszeitraum:02.06.1473
Entstehungszeitraum, Anm.:Bern
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Bern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Berner Vidimus p. 389. Weissbuch fol. 140.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1503
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1119607
 
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