URK 640/12745 Schultheiss und Rat von Bern erkennen, dass Hans Bösinger von Roth, weil er ohne Bewilligung des Klosters Sankt Urban im Hochwald von Roth geschwendet und gereutet hat, dem Kloster für jeden Stock eine Entschädigung zahlen soll; im Übrigen soll es dabei bleiben, was im Urbar festgele

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 640/12745
Titel:Schultheiss und Rat von Bern erkennen, dass Hans Bösinger von Roth, weil er ohne Bewilligung des Klosters Sankt Urban im Hochwald von Roth geschwendet und gereutet hat, dem Kloster für jeden Stock eine Entschädigung zahlen soll; im Übrigen soll es dabei bleiben, was im Urbar festgelegt ist.
Entstehungszeitraum:04.01.1521
Entstehungszeitraum, Anm.:Bern
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Bern, Stadt.
Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Berner Vidimus p. 225.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1551
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1119588
 
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