URK 639/12716 Abt Johann und der Konvent von Sankt Urban bezeugen, dass ihnen der Edle Dietrich von Rüti Güter geschenkt habe unter der Bedingung, dass sie immer im dritten Jahr nach seinem Tod aus deren Ertrag jedem Herrn, deren in Sankt Urban eine Pfründe hat, eine Gugel (Kapuze) und einen Rock

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 639/12716
Titel:Abt Johann und der Konvent von Sankt Urban bezeugen, dass ihnen der Edle Dietrich von Rüti Güter geschenkt habe unter der Bedingung, dass sie immer im dritten Jahr nach seinem Tod aus deren Ertrag jedem Herrn, deren in Sankt Urban eine Pfründe hat, eine Gugel (Kapuze) und einen Rock geben sollen. Das Kloster soll einen bestimmen, der für die Ausführung sorgen muss. Wird die Besingung nicht erfüllt, soll der halbe Zins drei Jahre lang dem Dekan von Zofingen gegeben werden, der damit die Priester für den Gottesdienst besolden und den Armen spenden soll.
Entstehungszeitraum:02.05.1328
Entstehungszeitraum, Anm.:Sankt Urban, 1328 morgendes nach sant Philipps und sant Jacobs tage, der da kumet in dem meiien.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Sankt Urban, Abt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Fontes Rerum Bernensium 5, Nr. 593. Quellenwerk I/2, Nr. 1424.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1358
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1119529
 
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