URK 630/12546 Spruch von Schultheiss und Rat von Bern, dass die Langenthaler dem Kloster Sankt Urban bei allen Handänderungen ehrschatzpflichtig sein sollen; dagen erklärt Sankt Urban, von den Langenthalern und von allen Ehrschatzpflichtigen in den Ämtern Wangen und Aarwangen sowie in Lotzwil von

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 630/12546
Titel:Spruch von Schultheiss und Rat von Bern, dass die Langenthaler dem Kloster Sankt Urban bei allen Handänderungen ehrschatzpflichtig sein sollen; dagen erklärt Sankt Urban, von den Langenthalern und von allen Ehrschatzpflichtigen in den Ämtern Wangen und Aarwangen sowie in Lotzwil von je 100 Gulden nicht mehr als eine gute Krone Ehrschatz beziehen zu wollen, mit Erläuterungen über den Bezug des Ehrschatzes.
Entstehungszeitraum:29.03.1661
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Bern, Stadt.

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1691
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1119243
 
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