URK 629/12507 Hans Cristan, Ammann, und das Gericht in Langenthal erkennen, dass das Kloster Sankt Urban bei aufgeteilten Gütern einen Tager einsetzen soll, der die Zinsen einziehen soll; es sei daher nicht nötig, diese Güter wieder zu vereinigen., 1520.06.25 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 629/12507
Titel:Hans Cristan, Ammann, und das Gericht in Langenthal erkennen, dass das Kloster Sankt Urban bei aufgeteilten Gütern einen Tager einsetzen soll, der die Zinsen einziehen soll; es sei daher nicht nötig, diese Güter wieder zu vereinigen.
Entstehungszeitraum:25.06.1520
Entstehungszeitraum, Anm.:Langenthal
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Konrad Vogt, Vogt von Wangen.
Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1550
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1119196
 
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