URK 627/12474 Schultheiss und Räte von Bern bestätigen folgenden Spruch und wollen das Kloster Sankt Urban dabei schützen: \ Peter Meder, Ammann, und das Gericht von Langenthal erkennen, dass die Meyer im Holz und die Untertanen, die zur Pfarrei Langenthal gehören, dem Kloster Sankt Urban jährlich

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 627/12474
Titel:Schultheiss und Räte von Bern bestätigen folgenden Spruch und wollen das Kloster Sankt Urban dabei schützen:
Peter Meder, Ammann, und das Gericht von Langenthal erkennen, dass die Meyer im Holz und die Untertanen, die zur Pfarrei Langenthal gehören, dem Kloster Sankt Urban jährlich die Primizgarben, Gartenhühner und Kleinzehnten geben sollen; dafür soll ihnen das Kloster, wenn sie Taufstein und Kessel machen lassen, Taufwasser und Chrisam verordnen und ihnen auch Wucherstier und Wuchereber zur Verfügung stellen (URK 627/12472).
Entstehungszeitraum:26.05.1480
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Bern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Berner Vidimus p. 140. Weissbuch fol. 56.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1510
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1119142
 
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