URK 617/12280 Schultheiss und Rat von Bern verbieten ihren Leuten im Amt Wangen, dem Kloster St. Urban für ausstehende Zinse ihre Liegenschaften, auf denen die Zinse nicht haften, als Pfand zu geben., 1470.08.07 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 617/12280
Titel:Schultheiss und Rat von Bern verbieten ihren Leuten im Amt Wangen, dem Kloster St. Urban für ausstehende Zinse ihre Liegenschaften, auf denen die Zinse nicht haften, als Pfand zu geben.
Entstehungszeitraum:07.08.1470
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Bern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Weissbuch fol. 54.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1500
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1118729
 
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