URK 614/12223 Schultheiss und Rat von Willisau erkennen, dass Andres Stirnimann zu Ketzigen, der Uli Fischers Hof in Uffikon gekauft hatte, dem Kloster St. Urban den Erschatz zu geben schuldig sei; Stirnimann wird das Recht, auf Uli Fischer, der ihm diese Belastung verschwiegen hatte, Rückgriff zu

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 614/12223
Titel:Schultheiss und Rat von Willisau erkennen, dass Andres Stirnimann zu Ketzigen, der Uli Fischers Hof in Uffikon gekauft hatte, dem Kloster St. Urban den Erschatz zu geben schuldig sei; Stirnimann wird das Recht, auf Uli Fischer, der ihm diese Belastung verschwiegen hatte, Rückgriff zu machen, vorbehalten.
Entstehungszeitraum:18.06.1576
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Hans Kneubühler, Statthalter von Willisau.
Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Luzerner Vidimus 3 p. 347.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1606
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1118643
 
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