URK 612/12177 Schultheiss und Rath von Luzern erkennen, dass die Lehenleute des Klosters St. Urban zu Schötz laut Urbar so oft des Lehenmanns Haus ändert, sei es durch Kauf, Erbfall, etc, dem Gotteshause den Ehrschatz zu entrichten schuldig seien. Doch soll das Kloster sich mit dem Ehrschatz gütig

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 612/12177
Titel:Schultheiss und Rath von Luzern erkennen, dass die Lehenleute des Klosters St. Urban zu Schötz laut Urbar so oft des Lehenmanns Haus ändert, sei es durch Kauf, Erbfall, etc, dem Gotteshause den Ehrschatz zu entrichten schuldig seien. Doch soll das Kloster sich mit dem Ehrschatz gütig begnügen und den Erbschatz nicht nachfordern.
Entstehungszeitraum:02.05.1607
Entstehungszeitraum, Anm.:Luzern
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Luzerner Vidimus Nr. 3, pag. 454
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1637
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1118560
 
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