URK 611/12165 Schultheiss und Rath zu Willisau erkennen, dass die Gebrüder Merr als Inhaber der sieben Schupposen von der obern Kapelle zu Schötz, sowie ihre Nachfolger dem Kloster St. Urban den Hühner- und Eierzehnden ausrichten müssen, wie es andere Schupposen daselbst auch tun, zugleich wird be

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 611/12165
Titel:Schultheiss und Rath zu Willisau erkennen, dass die Gebrüder Merr als Inhaber der sieben Schupposen von der obern Kapelle zu Schötz, sowie ihre Nachfolger dem Kloster St. Urban den Hühner- und Eierzehnden ausrichten müssen, wie es andere Schupposen daselbst auch tun, zugleich wird bestimmt, wie sie dem Kloster den Kornzins ausrichten sollen.
Entstehungszeitraum:08.02.1455
Entstehungszeitraum, Anm.:Willisau
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Luzerner Vidimus Nr.3, pag. 434; Schwarzbuch 114 b - 115
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1485
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1118536
 
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