URK 611/12154 Jacobus Neopatrensis Archiepiscopus und elf andere Bischöfe erteilen allen Christgläubigen und Bussfertigen vierzig Tage Ablass, wenn sie die Kapelle zu St. Stefan und Mauritz im obern Dorfe zu Schötz an namentlich bezeichnetem Festtage besuchen und an Sonn- und Samstagen daselbst de

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 611/12154
Titel:Jacobus Neopatrensis Archiepiscopus und elf andere Bischöfe erteilen allen Christgläubigen und Bussfertigen vierzig Tage Ablass, wenn sie die Kapelle zu St. Stefan und Mauritz im obern Dorfe zu Schötz an namentlich bezeichnetem Festtage besuchen und an Sonn- und Samstagen daselbst den Messen oder der Abendvesper beiwohnen.
Bischof Heinrich von Konstanz bestätigt den durch 12 Bischöfe am 23.03.1357 für die Kapelle in Schötz erteilten Ablass und erweitert diesen um 40 Tage.
Entstehungszeitraum:23.03.1357 - 19.10.1366
Entstehungszeitraum, Anm.:Avignon
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Luzerner Vidimus Nr.3, pag. 408, 409
Veröffentlichungen:Rieder, Regesten der Bischöfe von Konstanz II, Nr. 5261, 5977
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1396
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1118511
 
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