URK 606/12105 Schultheiss und Rath der Stadt Luzern erkennen, dass das Kloster St. Urban von dem Hof Homberg oder dessen zugehörigen Stücken nicht mehr als vier Mass Wein Erbschatz fordern dürfe. Des Gotteshauses Rechte auf andern Höfe werden aber vorbehalten., 1648.12.30 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 606/12105
Titel:Schultheiss und Rath der Stadt Luzern erkennen, dass das Kloster St. Urban von dem Hof Homberg oder dessen zugehörigen Stücken nicht mehr als vier Mass Wein Erbschatz fordern dürfe. Des Gotteshauses Rechte auf andern Höfe werden aber vorbehalten.
Entstehungszeitraum:30.12.1648
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1678
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1118397
 
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