URK 606/12101 Schultheiss und Rath deer Stadt Luzern erkennen, dass ein Besitzer des Hauses und hofes Homberg im Amt Ruswil dem Kloster St. Urban den Erschatz zu geben pflichtig sei. Das Kloster wird aber ermahnt, dass wenn Erschätze strittig gemacht werden, es sogleich eine Bereinigung vornehme.,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 606/12101
Titel:Schultheiss und Rath deer Stadt Luzern erkennen, dass ein Besitzer des Hauses und hofes Homberg im Amt Ruswil dem Kloster St. Urban den Erschatz zu geben pflichtig sei. Das Kloster wird aber ermahnt, dass wenn Erschätze strittig gemacht werden, es sogleich eine Bereinigung vornehme.
Entstehungszeitraum:11.09.1572
Entstehungszeitraum, Anm.:Luzern
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Luzerner Vidimus Nr. 3, pag. 474
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1602
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1118391
 
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