URK 603/12041 Schultheiss und Rath der Stadt Luzern erkennen, dass Peter Bucher seinen Hof nicht theilen dürfe, sondern dass dieser bei einander bleiben solle., 1545.04.29 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 603/12041
Titel:Schultheiss und Rath der Stadt Luzern erkennen, dass Peter Bucher seinen Hof nicht theilen dürfe, sondern dass dieser bei einander bleiben solle.
Entstehungszeitraum:29.04.1545
Entstehungszeitraum, Anm.:Luzern
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1575
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1118311
 
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