URK 598/11950 Jakob von Rinach, der Propst und das Kapitel von Münster erkennen dankbarst, dass das Kloster St. Urban ihm gefälligst erlaubt habe, das für ihre Mühle zu Mehlsäkon nöthige Wasser durch den Klosteracker, zum Klingen genannt, zu führen; sie anerbieten ihre Gegendienste., 1339.03.12 (A

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 598/11950
Titel:Jakob von Rinach, der Propst und das Kapitel von Münster erkennen dankbarst, dass das Kloster St. Urban ihm gefälligst erlaubt habe, das für ihre Mühle zu Mehlsäkon nöthige Wasser durch den Klosteracker, zum Klingen genannt, zu führen; sie anerbieten ihre Gegendienste.
Entstehungszeitraum:12.03.1339
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Luzerner Vidimus Nr. 3, pag. 318; Schwarzbuch fol. 56 b
Veröffentlichungen:Quellenwerk I/3, Nr. 256
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1369
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1118124
 
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