URK 597/11943 Schultheiss und Rath der Stadt Luzern erkennen auf eingelegte Appellation deren von Langnau und Schötz, vereint mit denen von Reiden, Dagmersellen, Wykon, Uffikon, Altishofen, Nebikon, Buchs und Ettiswyl, dass die Besitzer der dem Kloster St. Urban erschatzpflichtigen Güter zu Langna

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 597/11943
Titel:Schultheiss und Rath der Stadt Luzern erkennen auf eingelegte Appellation deren von Langnau und Schötz, vereint mit denen von Reiden, Dagmersellen, Wykon, Uffikon, Altishofen, Nebikon, Buchs und Ettiswyl, dass die Besitzer der dem Kloster St. Urban erschatzpflichtigen Güter zu Langnau und Schötz sowohl in Erbfällen und Auskauf der Geschwisterten als auch in allen übrigen Fällen und Aenderungen den Ehrschatz von Zwei von Hundert Gulden dem Gotteshaus abstatten und entrichten sollen; dabei werden sie aber dem Herrn Abt in Gnadem empfohlen. Die übrigen pflichtigen Gottesleute werden indessen an den Abt gewiesen.
Entstehungszeitraum:26.02.1660
Entstehungszeitraum, Anm.:Luzern
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Cod (?) 80, fol 143-146; Cod (?) 106, fol. 157 ff
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1690
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1118106
 
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