URK 593/11877 Schultheiss, Räthe und die Burger der Stadt Sursee bekennen, dass Propst und Kapitel der Stift Zofingen mit ihren leibeigenen Leuten zu Hitzlingen und Knutwyl ihnen bewilligt haben, etwas Wasser von Bächen und Brünnen so sie bei ihren Häusern finden, durch ihre Matten und Allmend Bal

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 593/11877
Titel:Schultheiss, Räthe und die Burger der Stadt Sursee bekennen, dass Propst und Kapitel der Stift Zofingen mit ihren leibeigenen Leuten zu Hitzlingen und Knutwyl ihnen bewilligt haben, etwas Wasser von Bächen und Brünnen so sie bei ihren Häusern finden, durch ihre Matten und Allmend Balmoos in deren von Sursee neuen Weyer durch einen neuen Graben auf ihre Kosten zu leiten und und sie versprechen auch eine Brücke über den Graben an der Strasse zu machen und zu unterhalten, solange sie dies Wasser benutzen. Wenn die von Knutwyl und Hitzlingen das Wasser bedürfen, so mögen sie es zu Herbst und zu Hustagen in vierzehn Tage ungefähr gebrauchen.
Entstehungszeitraum:18.06.1498
Entstehungszeitraum, Anm.:Sursee ?
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Luzerner Vidimus Nr. 3, pag. 549;
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1528
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1117966
 
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