URK 583/11717 Schultheiss und Rath der Stadt Luzern erkennen, dass ihre Unterthanen, deren Güter den Gotteshäusern in der Grafschaft Willisau oder dem Stadtspital ... und erschätzig sind (?), innert Monatsfrist auch einem ...(?)... ihrer Pflicht und Gotteshaus genügen sollen ansonst die Güter dem

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 583/11717
Titel:Schultheiss und Rath der Stadt Luzern erkennen, dass ihre Unterthanen, deren Güter den Gotteshäusern in der Grafschaft Willisau oder dem Stadtspital ... und erschätzig sind (?), innert Monatsfrist auch einem ...(?)... ihrer Pflicht und Gotteshaus genügen sollen ansonst die Güter dem Gotteshause verfallen sein sollen.
Entstehungszeitraum:26.01.1573
Entstehungszeitraum, Anm.:Luzern
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Luzerner Vidimus pag, 128;
Copie in Cod. 106, fol. 258; Nr. 7, fol.1; Nr. 8, fol. 1; Nr. 9, fol. 1; Nr. 62, fol. 185
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1603
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1117649
 
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