URK 580/11648 Vidimus des Bischof Heinrich von Konstanz über ein vidimus des Propsts Heinrich von Zofingen von einer Bulle des Papst Urbanus IV. vom 11.Mai 1262 (URK 580/1164) in welcher er den Zisterzern bewilligt, dass sie von den ihnen gemachten frommen Vergabungen niemandem irgend einen Anthei

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 580/11648
Titel:Vidimus des Bischof Heinrich von Konstanz über ein vidimus des Propsts Heinrich von Zofingen von einer Bulle des Papst Urbanus IV. vom 11.Mai 1262 (URK 580/1164) in welcher er den Zisterzern bewilligt, dass sie von den ihnen gemachten frommen Vergabungen niemandem irgend einen Antheil geben müssen, wenn sie nicht durch bestimmte Vorschriften dazu verbunden werden.
Entstehungszeitraum:08.05.1301
Entstehungszeitraum, Anm.:Konstanz
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Luzerner Vidimus Nr. 3, pag. 43
Verwandtes Material:URK 580/11644
Veröffentlichungen:Potthast 2, N 18, 311
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1331
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1117528
 
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