URK 579/11632 Papst Innozenz IV. erklärt, dass das durch ihn erlassene Dekret gegen die Exempten, welches festsetzt dass dieselben, obwohl sie sich einer grossen Freiheit erfreuen, nichtsdestoweniger im Falle von Vergehen oder wenn gegen sie geklagt wird vor den Ordinarius gezogen werden können, z

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 579/11632
Titel:Papst Innozenz IV. erklärt, dass das durch ihn erlassene Dekret gegen die Exempten, welches festsetzt dass dieselben, obwohl sie sich einer grossen Freiheit erfreuen, nichtsdestoweniger im Falle von Vergehen oder wenn gegen sie geklagt wird vor den Ordinarius gezogen werden können, zu keinem Präjudiz für die den Zisterziensern gegebenen Freiheiten und Immunitäten gelten sollen.
Entstehungszeitraum:22.03.1251
Entstehungszeitraum, Anm.:Lyon
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Luzerner Vidimus Nr. 3, pag. 33
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1281
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1117488
 
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