URK 579/11630 Innozenz IV. bewilligt den Zisterzern, dass einer zur Priesterweihe promovirt werden könne ohne durch die Bischöfe geprüft zu werden ausser er sei notorischer Verbrecher oder habe grosse körperliche Gebrechen an sich., 1251.03.21 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 579/11630
Titel:Innozenz IV. bewilligt den Zisterzern, dass einer zur Priesterweihe promovirt werden könne ohne durch die Bischöfe geprüft zu werden ausser er sei notorischer Verbrecher oder habe grosse körperliche Gebrechen an sich.
Entstehungszeitraum:21.03.1251
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Luzerner Vidimus Nr. 3, pag. 38.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1281
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1117484
 
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