URK 55/1076 Übereinkunft Zürichs mit Luzern, dass ihre Angehörigen einander nicht verarrestieren sollen, ausser wenn es der rechte Gelte, Bürge oder Gisel ist., 1337.02.06 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 55/1076
Titel:Übereinkunft Zürichs mit Luzern, dass ihre Angehörigen einander nicht verarrestieren sollen, ausser wenn es der rechte Gelte, Bürge oder Gisel ist.
Entstehungszeitraum:06.02.1337
Entstehungszeitraum, Anm.:Zürich, 1337 morndes nach sant Agthen tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Zürich, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Segesser, Rechtsgeschichte II, 33f; Quellenwerk I/3, Nr. 160.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1367
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1116785
 
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