URK 521/9282 Johann Bessarion, Bischof von Tuskulum und Kardinalprotektor der Minoriten und Klarissen, befiehlt, dass die Visitatoren der Klarissenklöster auf keine Weise behindert werden dürfen. Bei Zuwiderhandeln werden Exkommunikation und andere hohe Strafen angedroht., 1466.04.11 (Archiveinhei

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 521/9282
Titel:Johann Bessarion, Bischof von Tuskulum und Kardinalprotektor der Minoriten und Klarissen, befiehlt, dass die Visitatoren der Klarissenklöster auf keine Weise behindert werden dürfen. Bei Zuwiderhandeln werden Exkommunikation und andere hohe Strafen angedroht.
Entstehungszeitraum:11.04.1466
Entstehungszeitraum, Anm.:Rom, 1466 die vero Veneris undecima mensis aprilis.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Johann Bessarion, Kardinal.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch
Physische Beschaffenheit:etwas berieben; Verfärbungen
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1496
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1116508
 
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