URK 518/9218 Bischof Gerhard von Konstanz hält fest, dass die Terziarinnen und Terziaren keine Beginen resp. Begarden seien und deshalb geduldet werden müssen, und dass die Satzungen des Konzils von Vienne gegen die Beginen bei den Terziarinnen und Terziaren keine Anwendung finden., 1318.05.25 (Ar

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 518/9218
Titel:Bischof Gerhard von Konstanz hält fest, dass die Terziarinnen und Terziaren keine Beginen resp. Begarden seien und deshalb geduldet werden müssen, und dass die Satzungen des Konzils von Vienne gegen die Beginen bei den Terziarinnen und Terziaren keine Anwendung finden.
Entstehungszeitraum:25.05.1318
Entstehungszeitraum, Anm.:Konstanz, 1318 viij° kl. junii.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Gerhard, Bischof von Konstanz.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch
Physische Beschaffenheit:verschmutzt

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Regest: Regesta episcoporum Constantiensium 2 S. 93 Nr. 3774.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1348
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1116437
 
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