URK 497/8872 Schultheiss, Rat und Bürger der Stadt Luzern antworten auf die Ladung des Landrichters im Klettgau, Konrad Täninger, auf den 15. Januar 1409, dass sie laut ihrer kaiserlichen Privilegien nicht vor ein Hof- oder Landgericht geladen werden können, und schicken ihm ein entsprechendes Vid

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 497/8872
Titel:Schultheiss, Rat und Bürger der Stadt Luzern antworten auf die Ladung des Landrichters im Klettgau, Konrad Täninger, auf den 15. Januar 1409, dass sie laut ihrer kaiserlichen Privilegien nicht vor ein Hof- oder Landgericht geladen werden können, und schicken ihm ein entsprechendes Vidimus.
Entstehungszeitraum:10.01.1409
Entstehungszeitraum, Anm.:1409 am donstag nechst vor sant Hylarien tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt (Sekretsiegel).
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:URK 497/8871.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1439
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1115900
 
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