URK 476/8483 Papst Urban V. gewährleistet dem Benediktinerkloster Luzern das alte Recht der kirchlichen Funktionen für die Stadt Luzern; falls jedoch Propst und Mönche im Kirchenbann oder Interdikt sein sollten, kann der Leutpriester die Seelsorge der Pfarreiangehörigen übernehmen, allerdings unte

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 476/8483
Titel:Papst Urban V. gewährleistet dem Benediktinerkloster Luzern das alte Recht der kirchlichen Funktionen für die Stadt Luzern; falls jedoch Propst und Mönche im Kirchenbann oder Interdikt sein sollten, kann der Leutpriester die Seelsorge der Pfarreiangehörigen übernehmen, allerdings unter Vorbehalt der Rechte des Klosters.
Entstehungszeitraum:16.11.1368
Entstehungszeitraum, Anm.:Rom, St. Peter, 1368 xvj kl. decembris.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Urban V., Papst.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch
Physische Beschaffenheit:gut

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Der Geschichtsfreund 17, 193. Largiadèr, Papsturkunden der Schweiz, Nr. 841.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1398
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1115307
 
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