URK 448/8046 Vergleich zwischen dem Bischof von Konstanz und dem Stift Beromünster wegen des "ius obsignandi et tractandi haereditates", des "mensis decanalis", der Jurisdiktion über die zum Stift gehörenden Geistlichen, den "primi fructus" und den Prokurationskosten. \ Die Luzerner Obrigkeit und

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 448/8046
Titel:Vergleich zwischen dem Bischof von Konstanz und dem Stift Beromünster wegen des "ius obsignandi et tractandi haereditates", des "mensis decanalis", der Jurisdiktion über die zum Stift gehörenden Geistlichen, den "primi fructus" und den Prokurationskosten.
Die Luzerner Obrigkeit und das Stift Beromünster behalten sich ihre bisherigen Rechte und Freiheiten vor.
Entstehungszeitraum:20.10.1703
Entstehungszeitraum, Anm.:1703 den zwantzigsten octobris.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Marquard Rudolf von Rodt, Bischof von Konstanz; Bernhard Hartmann, Propst von Beromünster; Luzern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1733
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1114752
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it
Archivkatalog Staatsarchiv Luzern