URK 447/8029 Schultheiss und Rat von Luzern schreiben dem Chorherrenstift Beromünster vor, dass nur diejenigen nichtresidierenden Chorherren in den Genuss der Präsenzverteilung kommen sollen, die mindestens acht Tage vor der Verteilung anwesend sind., 1503.05.26 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 447/8029
Titel:Schultheiss und Rat von Luzern schreiben dem Chorherrenstift Beromünster vor, dass nur diejenigen nichtresidierenden Chorherren in den Genuss der Präsenzverteilung kommen sollen, die mindestens acht Tage vor der Verteilung anwesend sind.
Entstehungszeitraum:26.05.1503
Entstehungszeitraum, Anm.:1503, uff fritag vor dem sonntag exaudi.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1533
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1114722
 
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