URK 405/7456 Auf Ersuchen etlicher Pfister erlässt der Luzerner Rat neue Bestimmungen für das Pfisterhandwerk in der Stadt Luzern: \ 1. Pfister dürfen erst nach 11 Uhr Nachts backen und müssen das Feuer nach 2 Uhr nachmittags löschen; \ 2. an bestimmten Feiertagen darf nicht gebacken werden; \ 3.

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 405/7456
Titel:Auf Ersuchen etlicher Pfister erlässt der Luzerner Rat neue Bestimmungen für das Pfisterhandwerk in der Stadt Luzern:
1. Pfister dürfen erst nach 11 Uhr Nachts backen und müssen das Feuer nach 2 Uhr nachmittags löschen;
2. an bestimmten Feiertagen darf nicht gebacken werden;
3. Brot darf nur in der Brotlaube verkauft werden;
4. es wird ein Verantwortlicher bestimmt, der die bei Übertretung dieser Vorschriften fälligen Bussen einzieht.
Entstehungszeitraum:10.03.1494
Entstehungszeitraum, Anm.:1494 uff menntag nechst nach mitterfasten.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Verfärbungen; verschmutzt
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1524
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1113986
 
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