URK 397/7328 Urfehde des Hutmachers Hans Grus von Mundelsheim D, der in Luzern Bernhard Murers Sohn als "junger kueg gehyer" bezeichnet hatte und deswegen fünf Tage im Gefängnis war; er wird aus der Eidgenossenschaft verbannt., 1466.06.07 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 397/7328
Titel:Urfehde des Hutmachers Hans Grus von Mundelsheim D, der in Luzern Bernhard Murers Sohn als "junger kueg gehyer" bezeichnet hatte und deswegen fünf Tage im Gefängnis war; er wird aus der Eidgenossenschaft verbannt.
Entstehungszeitraum:07.06.1466
Entstehungszeitraum, Anm.:1466 an samstag nach unsers herren fronlichams tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Dietrich Krempflin, Luzern.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1496
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1113738
 
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