URK 381/6985 Hans Püntiner (Bûntiner), Landammann von Uri, verurkundet das Urteil über Hans Schiesser von Glarus, Hintersäss in Uri, wegen Schmähungen gegen die Obrigkeit von Luzern, dass diese den Bund und die Briefe seine Herren von Uri nicht gehalten hätten; Schiesser muss öffentlich seine Auss

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 381/6985
Titel:Hans Püntiner (Bûntiner), Landammann von Uri, verurkundet das Urteil über Hans Schiesser von Glarus, Hintersäss in Uri, wegen Schmähungen gegen die Obrigkeit von Luzern, dass diese den Bund und die Briefe seine Herren von Uri nicht gehalten hätten; Schiesser muss öffentlich seine Aussagen zurücknehmen und wird aus den Gebieten der Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug verbannt.
Entstehungszeitraum:09.01.1468
Entstehungszeitraum, Anm.:1468 am nûnden tag january.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Hans Püntiner, Landammann von Uri.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1498
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1113224
 
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