URK 21/846 König Sigmund erteilt der Stadt Luzern die Bewilligung, zu Erhaltung ihrer Brücken und Strassen das Umgeld zu erweitern, nämlich von den Waren, die Fremde in die Stadt bringen, den Pfundzoll (von jedem Pfund Wert 4 Pfennig) zu beziehen., 1418.09.14 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 21/846
Titel:König Sigmund erteilt der Stadt Luzern die Bewilligung, zu Erhaltung ihrer Brücken und Strassen das Umgeld zu erweitern, nämlich von den Waren, die Fremde in die Stadt bringen, den Pfundzoll (von jedem Pfund Wert 4 Pfennig) zu beziehen.
Entstehungszeitraum:14.09.1418
Entstehungszeitraum, Anm.:Ulm, 1418 an des heiligen crutz tag exaltationis.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Sigmund, König.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:URK 16/739; COD 1080, fol. 198.
Veröffentlichungen:Segesser, Rechtsgeschichte I, 300; Der Geschichtsfreund I, 10.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1448
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1109255
 
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